Fragebogen Kaufpreissammlung - Wohn- und Teileigentum - Wiederverkauf Fragebogen Kaufpreissammlung - Wohn- und Teileigentum - Wiederverkauf

Fragebogen Kaufpreissammlung - Wohn- und Teileigentum - Wiederverkauf

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Herzlich willkommen zu unserem Fragebogen im Zusammenhang mit Ihrem Immobilienkaufvertrag

 

Wir gratulieren Ihnen zum Erwerb Ihres Eigentums. Der notarielle Kaufvertrag wurde uns gemäß § 195 Baugesetzbuch zur Führung der Kaufpreissammlung übermittelt. Für eine sachgerechte Auswertung benötigen wir einige zusätzliche Informationen, die dem Kaufvertrag nicht vollständig entnommen werden können. Ihre Mitwirkung leistet einen wichtigen Beitrag zu einer fundierten Marktanalyse und unterstützt die Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Mit diesem Online-Tool möchten wir es Ihnen leicht machen. Sie können es am Handy / Tablet / PC ausfüllen und es wird nach Abschluß automatisch zu uns übertragen. Der Schutz Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Sämtliche Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich in anonymisierter Form ausgewertet.

Vielen Dank, dass Sie uns dabei helfen, wertvolle Informationen bereitzustellen!

Wer wir sind

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der großen Kreisstadt Waldshut-Tiengen für den Landkreis Waldshut Ost ist ein unabhängiges, regional zuständiges Fachgremium, das den örtlichen Immobilienmarkt beobachtet, analysiert und aus Kaufverträgen wertvolle statistische Marktdaten ableitet.

Im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben erhalten wir von den Notaren Kopien aller Immobilienkaufverträge in unserem Zuständigkeitsgebiet. Diese Informationen werten wir mit statistischen und fachlichen Methoden aus, um Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu fördern. Zu unseren Kernaufgaben zählen insbesondere die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und Bodenrichtwertkarten, die Führung der Kaufpreissammlung, die Erstellung von Grundstücksmarktberichten sowie die Ableitung wertrelevanter Daten für die Immobilienbewertung und die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie Rechten an Grundstücken.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben sind wir befugt, mündliche und schriftliche Auskünfte einzuholen, Unterlagen einzusehen und – soweit erforderlich – Grundstücke zu betreten gemäß §195 BauGB i.V.m. § 197 Abs. 1 BauGB.

Die von uns gewonnenen Erkenntnisse geben einen fundierten Überblick über die aktuelle Marktentwicklung und schaffen eine verlässliche Grundlage für Eigentümer, Käufer, Sachverständige, Behörden und weitere Marktteilnehmer. Durch unsere unabhängige Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Stabilität am Immobilienmarkt.

Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Sandro Fischer (Telefon: 07741 - 833797 | E-Mail: gga@waldshut-tiengen.de). Gerne können Sie uns den Fragebogen auch in Papierform ausfüllen. Auf Wunsch senden wir Ihnen diesen zu. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Fragebogen finden Sie in unserer FAQ-Liste.